Härtefallfonds

Der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte (BAB) nimmt Anliegen mit Bezug auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes Berlin entgegen. Interessenten bekommen vom BAB eine individuelle Beratung sowie Hilfe bei der Antragsstellung.

Der Fonds richtet sich an alle Berlinerinnen und Berliner, die in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.

Betroffene können eine einmalige Unterstützung erhalten, die ihnen hilft, eine gravierende Problemlage nachhaltig zu bewältigen. Dazu gehören beispielsweise Unterstützungen bei:

  • Aus- und Fortbildungen,
  • medizinischen Hilfen,
  • der Schaffung und dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten,
  • technischen Alltagshilfen,
  • der Verbesserung der Mobilität
  • der sozialen Teilhabe.

Hilfemaßnahmen durch den Härtefallfonds können nur gewährt werden, wenn eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung vorliegt und wenn keine anderen Hilfesysteme greifen. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden. Wie die Unterstützungsleistungen gewährt werden, ist in einer Richtlinie festgelegt.

Über die Vergabe der Fondsleistungen entscheidet der “Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Frank Ebert unter Mitwirkung eines Beirats. Den Beirat bilden die Bundesopferbeauftragte Evelyn Zupke und Mario Röllig, der in der DDR aus politischen Gründen im Gefängnis saß.

Richtlinie Härtefallfonds

  • Richtlinie Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur

    PDF-Dokument (211.1 kB)

Infoblatt Härtefallfonds

  • Infoblatt zum BAB-Härtefallfonds

    PDF-Dokument (173.9 kB)

Anmeldebogen Härtefallfonds

  • Anmeldebogen zum Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur

    PDF-Dokument (201.7 kB)