Bundesweiter Härtefallfonds bewilligt 47 Anträge

Aktenstapel auf einem Tisch
Stapel mit Anträgen auf Unterstützung durch den bundesweiten Härtefallfonds. Bild: BAB/Yvonne Laue

BAB-Mitarbeiterin in Bewilligungsausschuss berufen

Ein Mann und zwei Frauen sitzen um einen Tisch. Vor ihnen liegen Akten.
Sitzung des Bewilligungsausschusses des bundesweiten Härtefallfonds für SED-Verfolgte am 26. März 2026. Von links: Philipp Mützel (Jurist und Mitglied des Vorstandes des Bürgerbüro e. V.), Katrin Budde (Vorsitzende des Stiftungsvorstandes der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte), Yvonne Laue (BAB-Mitarbeiterin). Bild: BAB/Yvonne Laue

Anerkannte politisch Verfolgte der SED-Diktatur können unter bestimmten Bedingungen Unterstützung aus einem bundesweiten Härtefallfonds bekommen. Dieser Härtefallfonds wird von der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte in Bonn betreut und hat seine Arbeit am 9. November 2025 aufgenommen. BAB-Mitarbeiterin Yvonne Laue ist in den Bewilligungsausschuss berufen worden. Sie ist beim BAB für den Härtefallfonds des Landes Berlin zuständig.

Der Ausschuss hat am 26. März in Bonn getagt und 47 Anträge auf Unterstützung mit einem Gesamtvolumen von rund 150.000 Euro bewilligt.

Über den bundesweiten Fonds können erstmals auch Betroffene mit Wohnsitz außerhalb Ostdeutschlands Unterstützungsleistungen erhalten. Die Härtefallfonds in den ostdeutschen Bundesländern nehmen nur Anträge von Menschen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland entgegen.

Menschen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert sind, sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte Anträge auf Unterstützung stellen. Wir empfehlen, vor der Antragstellung telefonisch Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen. Die Stiftung ist unter der Telefonnummer (0228) 36 89 37-0 zu erreichen.