1. Was verändert sich für diejenigen, die über eine strafrechtliche Rehabilitierung verfügen oder nach dem Häftlingshilfegesetz anerkannt sind?
Erhöhung der SED-Opferrente
- Die SED-Opferrente (§ 17a StrRehaG) wird von 330 Euro auf 400 Euro erhöht.
- Ab 2026 wird SED-Opferrente dynamisiert. Das heißt, sie wird jährlich entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Streichung der Bedürftigkeitsprüfung
- Der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit für den Erhalt der SED-Opferrente entfällt. Eine Einkommensüberprüfung erfolgt nicht mehr.
- Der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit für den Erhalt der Unterstützungsleistungen für jene Haftopfer, die weniger als 90 Tage in politischer Haft waren, oder für nächste Angehörige (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG) entfällt.
Unterstützung von Familienangehörigen
Die SED-Opferrente ist nicht vererbbar. Nach dem Tod des Berechtigten können nächste Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Unterstützungsleistungen nach § 18 Abs. 3 StrRehaG erhalten. Künftig sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, die nächsten Angehörigen über diese Unterstützungsleistungen zu informieren.
2. Was verändert sich für beruflich Verfolgte?
Erhöhung der Ausgleichleistungen
- Die sozialen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte (§ 8 BerRehaG) werden von 240 (bzw. 180) Euro auf einheitlich 291 Euro erhöht.
- Ab 2026 werden die Ausgleichsleistungen dynamisiert, sie werden also jährlich entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Bedürftigkeitsprüfung ohne Anrechnung von Partnereinkommen
- Beruflich Verfolgte erhalten nur soziale Ausgleichsleistungen, wenn sie wirtschaftlich bedürftig sind. Bei der Bedürftigkeitsprüfung wurde bisher das Partnereinkommen angerechnet. Künftig wird das Partnereinkommen nicht berücksichtigt.
Reduzierung der Verfolgungszeit
- Die bislang für den Anspruch auf Ausgleichsleistungen nötige dreijährige Verfolgungszeit wird auf zwei Jahre herabgesetzt.
3. Vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
- Die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden wird durch die Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung vereinfacht. Künftig wird beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter Gesundheitsschäden die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet. Was als schädigendes Ereignis bzw. gesundheitliche Schädigung im Sinne des Gesetzes gilt, wird unter Beachtung der aktuellen Forschung, durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Benehmen mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag bestimmt.
4. Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds
- Es wird ein Härtefallfonds eingerichtet, der im gesamten Bundesgebiet wirtschaftlich bedürftige SED-Opfer unterstützt. Auf Leistungen aus dem Härtefallfonds besteht kein Rechtsanspruch. Der bundesweite Härtefallfonds wird bei der „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ angesiedelt. Die SED-Opferbeauftragte erarbeitet dazu eine entsprechende Richtlinie
5. Weitere Neuregelungen
Möglichkeit der wiederholten Antragstellung bei der strafrechtlichen Rehabilitierung
- bei Änderung der Gesetzeslage besteht ein erneutes Antragsrecht (sog. Zweitantragsrecht).
Anerkennung von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR
- Das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz galt bislang nur für das Gebiet der ehemaligen DDR. Betroffene, die z. B. in der Bundesrepublik Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit unterlagen, hatten keinerlei Ansprüche. Nun liegt eine Zersetzungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes auch dann vor, wenn sie außerhalb der DDR erfolgte.
Gesetzlicher Anspruch auf eine Einmalleistung für Zwangsausgesiedelte
- Betroffene von Zwangsaussiedlungen erhalten einen Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 7.500 Euro. Etwaige Leistungen, die im Zusammenhang mit der damaligen Zwangsaussiedlung bereits gewährt wurden, bleiben unberücksichtigt.