Viele Menschen haben das Unrecht, das ihnen in der DDR widerfahren ist, jahrzehntelang verdrängt. Erst mit dem Renteneintritt bemerken sie, welche finanziellen Nachteile ihnen aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte entstanden sind. Andere wissen nicht, welche Möglichkeiten sie zur Rehabilitierung haben oder welche Leistungen ihnen zustehen. Die Bürgerberatung des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten informiert über die Rehabilitierungsgesetze und mögliche Ausgleichsleistungen.
Waren Sie in der SBZ/DDR aus politischen Gründen inhaftiert? Wurden Sie rechtsstaatswidrig in eine Einrichtung der Jugendhilfe oder in die Psychiatrie eingewiesen?
Dann können Sie nach einer strafrechtlichen Rehabilitierung unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung sowie eine monatliche Zuwendung (Opferrente) erhalten. Grundlage ist das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
Hatten Sie aus politischen Gründen in der SBZ/DDR berufliche Nachteile oder blieben Ihnen Abitur und Studium verwehrt?
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet Möglichkeiten der Rehabilitierung und mögliche Ausgleichsleistungen.
Haben Sie in der SBZ/DDR durch willkürliche Verwaltungsentscheidungen Gesundheitsschäden, berufliche Nachteile oder Vermögensschäden erlitten?
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, rechtsstaatswidrige Maßnahmen aufheben zu lassen und Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung auf Einsichtnahme in Ihre Stasi-Unterlagen?
Das Stasi-Unterlagengesetz ermöglicht es jedem Menschen, die Informationen einzusehen, die vom DDR-Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeichert wurden. Wenn Sie dieses Recht wahrnehmen wollen, können Sie beim Stasi-Unterlagen-Archiv einen entsprechenden Antrag stellen. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Stasi-Unterlagen-Archivs. Sie können es auch von uns erhalten. Schreiben Sie uns, rufen Sie an oder teilen Sie uns Ihr Interesse per E-Mail mit.
Vor und nach der Akteneinsicht bieten wir psychosoziale Beratung an.