Bürgerberatung

Wurden Sie in der DDR verfolgt oder hatten Sie andere politisch motivierte Benachteiligungen? Unser Beratungsteam informiert, berät und unterstützt Sie bei Fragen zur Rehabilitierung und zu Entschädigungs- und Hilfsleistungen. Dabei arbeiten wir mit anderen Berliner Beratungsstellen zusammen.

Viele Menschen haben das Unrecht, das ihnen in der DDR widerfahren ist, jahrzehntelang verdrängt. Erst mit dem Renteneintritt bemerken sie, welche finanziellen Nachteile ihnen aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte entstanden sind. Andere wissen nicht, welche Möglichkeiten sie zur Rehabilitierung haben oder welche Leistungen ihnen zustehen. Die Bürgerberatung des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten informiert über die Rehabilitierungsgesetze und mögliche Ausgleichsleistungen.
 

Waren Sie in der SBZ/DDR aus politischen Gründen inhaftiert? Wurden Sie rechtsstaatswidrig in eine Einrichtung der Jugendhilfe oder in die Psychiatrie eingewiesen?

Dann können Sie nach einer strafrechtlichen Rehabilitierung unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung sowie eine monatliche Zuwendung (Opferrente) erhalten. Grundlage ist das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
 

Hatten Sie aus politischen Gründen in der SBZ/DDR berufliche Nachteile oder blieben Ihnen Abitur und Studium verwehrt?

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet Möglichkeiten der Rehabilitierung und mögliche Ausgleichsleistungen.
 

Haben Sie in der SBZ/DDR durch willkürliche Verwaltungsentscheidungen Gesundheitsschäden, berufliche Nachteile oder Vermögensschäden erlitten?

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, rechtsstaatswidrige Maßnahmen aufheben zu lassen und Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

Ansprechpersonen
Ein Mann mit Halbglatze, Brille und graurotem Bart im schwarzen Sakko und hellblauem Hemd
Jens Planer Friedrich (Leitung)

Bitte vereinbaren Sie für die Beratung einen Termin.