Berlin, 2. Juli 2026 – In Berlin besteht weiterhin ein großer Bedarf an Beratung für Menschen, die in der SED-Diktatur politisch verfolgt wurden. Im Jahr 2025 verzeichnete der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) insgesamt 2.500 Beratungskontakte mit 625 Ratsuchenden. Die Betroffenen wurden zu Fragen von Rehabilitierung und Entschädigung beraten. Die Zahl der beratenen Personen stieg um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 500 beratene Personen in 1.900 Beratungskontakten). Ein Grund für den gestiegenen Beratungsbedarf ist die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Die Neuregelungen traten zum 1. Juli 2025 in Kraft (siehe Hintergrund am Ende der Pressemitteilung).
„Wir erleben jeden Tag, dass Verfolgte der SED-Diktatur weiterhin Beratung benötigen – gerade mit Blick auf die gesetzlichen Neuregelungen“, sagte der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Frank Ebert bei der Vorstellung des BAB-Tätigkeitsberichts 2025 im Abgeordnetenhaus von Berlin. „Nun muss sich zeigen, ob die beschlossenen Gesetzesänderungen auch in der Praxis bei den Betroffenen ankommen. Denn ein gutes Gesetz beweist sich erst in seiner Umsetzung.“
Auch die vom BAB geförderten Beratungsstellen vermeldeten für 2025 ein höheres Beratungsaufkommen. So berieten das Bürgerbüro, die Beratungsstelle Gegenwind und die UOKG im vergangenen Jahr insgesamt 1.540 Menschen. Das ist ein Anstieg um knapp 36 Prozent gegenüber 2024, als in den drei Einrichtungen insgesamt 1.135 Personen beraten wurden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten insgesamt 5.300 Beratungen im persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich durch.
„Die Vereine und Beratungsstellen, die wir über unsere Projektförderung unterstützen, leisten unschätzbar wertvolle Arbeit“, sagte Frank Ebert. „Es ist mir wichtig, dass wir trotz Einsparungen im BAB-Haushalt die Fördermittel für solche und andere Projekte stabil halten konnten. Denn die Vielfalt der geförderten Beratungs- und Bildungsangebote ist das Fundament der Aufarbeitung in Berlin.“
Der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte erarbeitet auch eigene Bildungsangebote, um insbesondere junge Menschen über die SED-Diktatur aufzuklären. Frank Ebert: „Zu unseren Schulkino-Vorstellungen und den Schullesungen kamen im vergangenen Jahr 2.500 Kinder und Jugendliche. Ich freue mich, dass sich diese Formate bei Berliner Lehrerinnen und Lehrern inzwischen herumgesprochen und etabliert haben.“
Die Behörde setzte außerdem ihre Veranstaltungsreihe „Mein Kiez. Geschichte(n) des geteilten Berlins“ fort. Dabei nimmt das BAB-Team den Alltag in den Kiezen Ost- und West-Berlins während der Teilung der Stadt in den Blick. 2025 fand die Reihe in Alt-Hohenschönhausen, Hermsdorf, Lübars und Buch statt. Angeboten wurden Lesungen, Podiumsgespräche und Filmabende, Kiez-Spaziergänge und Erzählcafés. In diesem Jahr wurde die Reihe im Märkischen Viertel und in Wilhelmsruh fortgeführt. Für September/Oktober sind Veranstaltungen in Lichtenberg und Tempelhof geplant.
Der BAB-Tätigkeitsbericht 2025 steht zum Download bereit.
Hintergrund
Die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze von 2025 umfasst u. a. die Erhöhung der Opferrente für politische Häftlinge von 330 auf 400 Euro. Auch ist die Zahlung nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt. Die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden wurde ebenfalls erleichtert. Eingeführt wurde eine „kriterienbasierte Vermutungsregelung“: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die zuständigen Landesverwaltungsämter annehmen, dass ein bestimmter ärztlich festgestellter akuter Gesundheitsschaden (z. B. eine Depression oder eine posttraumatische Belastungsstörung) auf die politische Verfolgung in der SED-Diktatur zurückgeht. Damit entfallen in der Regel langwierige und für die Betroffenen belastende Begutachtungen.