In der Bundesrepublik Deutschland wird regelmäßig gewählt. Zum Beispiel wählen wir alle vier Jahre eine neue Bundesregierung. Hinzu kommen regelmäßige Landtags- und Kommunalwahlen in den verschiedenen Bundesländern.
Auch in der DDR gab es Wahlen: Alle vier bzw. fünf Jahre wählten die Menschen in der DDR die Volkskammer, das Parlament der DDR, und damit theoretisch das höchste gesetzgebende Organ des Landes. Faktisch hatten die gewählten Volksvertreterinnen und -Vertreter allerdings gar nicht so viel Macht, denn die Abgeordneten nickten größtenteils Entscheidungen der führenden Partei, der SED, ab.
In der DDR waren die Wahlen zudem nicht frei, geheim und gleich. Vielmehr standen die Ergebnisse schon vor dem Wahltag fest. Eine Ablehnung der vom SED-Regime genehmigten Kandidatinnen und Kandidaten auf der Einheitsliste war nur schwer möglich und konnte, genau wie das Nichtwählen, massive Konsequenzen nach sich ziehen. So gab es zwar Wahlkabinen, viel üblicher war es jedoch, den Stimmzettel einfach nur zu falten und in die Wahlurne zu werfen – dies galt als Zustimmung zur Einheitsliste und war der Grund dafür, dass das Wählen in der DDR auch den Beinamen „Zettelfalten” hatte. Benutzte man die Kabine, wurde das von den Wahlhelferinnen und -helfern vermerkt.
Für das Selbstverständnis des Staates waren die Wahlen ein wichtiges Element, um den demokratischen Anschein zu wahren. Bis 1989 funktionierte das Ritual im Sinne des SED-Regimes. Die meisten Menschen gingen zur Wahl und stimmten für die Einheitsliste. Als engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunalwahl am 7. Mai 1989 das erste Mal systematisch nachweisen konnten, dass das Regime die Wahlergebnisse fälscht, änderte sich dies. Der Nachweis des Wahlbetrugs und die darauffolgenden Proteste waren ein wichtiger Schritt hin zur Friedlichen Revolution. Erst 1990 konnten die Menschen in der DDR zum ersten Mal frei wählen: Die Volkskammerwahl am 18. März 1990 und die Kommunalwahl am 6. Mai 1990 waren die ersten und einzigen freien und demokratischen Wahlen in der DDR.